Dietmar Wolf, der grüne Wolf für Düsseldorf

Die folgenden Hinweise gelten nur für den Düsseldorfer Stadtbezirk 3, Hafen, Hamm, Flehe, Friedrichstadt, Volmerswerth, Unterbilk, Bilk, Oberbilk!

Schnelle und spontane Anliegen unterstützt die Bezirksvertretung 3 kleinteilig und nahezu unbürokratisch bestenfalls innerhalb weniger Tage mit ihrer 400-Euro-Regelung, siehe unten.

Aktualisiert 23.01.2023


Finanzielle Förderung für Initiativen, Vereine und mehr im Stadtbezirk 3

Nicht so hoch wie der Kulturetat der Landeshauptstadt Düsseldorf aber immerhin,
die Bezirksvertretung 3 (BV3) hat einen Etat zur eigenen Verfügung für Bauunterhaltungsmaßnahmen an Schulen, weiteren Gebäuden, Möglichkeiten der Realisierung von Verschönerungsmaßnahmen in den Stadtteilen, zur Förderung von Kultur, Sport, Integration, Stadtfesten und verschiedenem mehr. Die BV3 legt dabei ihr Schwergewicht auf Anschubförderungen.
Gruener Fuenfziger
Die Bezirksvertretung 3 vergibt diese Gelder nach vorheriger Beantragung dreimal jährlich.

Und so funktioniert es:

Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Initiativen stellen frühzeitig einen Antrag an die Bezirksverwaltungsstelle 3 Kontakt, Adresse, email. Die freundlichen Mitarbeiter*innen beraten gerne vorab und benennen Ihnen die Vergabetermine und Fristen,
Tel: 0211/899-3310.

Über die Bezirksverwaltungsstelle ist ein auszufüllendes Formblatt zu beziehen, keine Sorge, es ist mit Absicht nahezu unbürokratisch. Wichtig für die Mittelvergabe sind eine kurze Beschreibung des Vorhabens und eine kleine Kalkulation, welche die Einnahmen, Ausgaben und den Förderbedarf, heißt die bei der Bezirksvertretung 3 beantragte Summe enthalten sollte. Bei größeren Beträgen ab 1.000€ wird ggf. um einen Kostenvoranschlag gebeten. Und dann, ab in die Post! Tipp: Unbedingt vorher anrufen und sich abstimmen.

Der Bescheid, ob und in welcher Höhe Mittel vergeben werden, erreicht Sie recht zügig nach der entsprechenden Sitzung der Bezirksvertretung 3.
Ausschlusskriterium: Die BV3 fördert nicht, wenn bereits andere Stellen der Stadtverwaltung angesprochen wurden.



Flott flott: Die 400,00 Euro Förderung

Ziel: Die Bezirksvertretung 3 möchte das Leben im Quartier fördern und gerne alle möglichen gemeinnützigen Initiativen auch kurzfristig und kleinteilig unterstützen.
Um für sponate Projekte, Feiern, Ausstellungen, Initiativen usw usw usw schnell und unbürokratisch innerhalb weniger Tage da sein zu können, hat die Bezirksvertretung 3 im Jahr 2009 auf meine Initiative hin diese spezielle Förderung eingeführt.
Nach der Kommunalwahl 2014 erhöhte die BV3 den Maximalbetrag für diese schnelle und kleinteilige Förderung auf 400,00 Euro.
Nach der Kommunalwahl 2020 haben sich ein paar Änderungen ergeben, hier der aktuelle Stand.
Und so funktioniert es:

Wer kann beantragen?
Antwort: Vereine, Verbände, Initiativen, Künstlerinnen und Künstler, die in unserem Stadtbezirk für soziokulturelle oder sportlichen Zwecke eine kleine finanzielle Unterstützung benötigen.

Für was kann beantragt werden?
Antwort: Für öffentliche Veranstaltungen, Straßenfeste, Kunstaktionen, Konzerte, sportlicher Wettkampf, Theater, Bildungsmaßnahme, Verschönerungen ... mit gemeinnützigem Charakter. Wir förderten z.B. auch einmal die Gestaltung einer Baumscheibe mit 100,00 Euro.

Wie kann wo beantragt werden?
Antwort: Schnell eine email oder oder Brief am besten ein direkter Anruf an die Bezirksverwaltungsstelle 3 mit kurzer Beschreibung, kleiner Kalkulation und Förderbedarf max. 400,00 Euro. Auch hier hilft man Ihnen gerne schnell: Tel 0211-899-3310

So läuft es weiter:
Die Mitglieder der BV3 sprechen sich zügig ab.
Die Zusage (oder vielleicht leider auch eine Absage) erhalten Sie tatsächlich innerhalb von wenigen Tagen. Damit können Sie kalkulieren. Somit sind auch ganz kurzfristige Mittelbescheide möglich!
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Das geht!
Probieren Sie es aus!

Abgerechnet wird am Schluss.
Über die verwendeten Mittel sind der Bezirksverwaltungsstelle schlüssige Belege (Quittungen, Rechnungen) vor zu legen. Schließlich hat man den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern gegenüber eine gewisse Nachweispflicht, oder?

Ausgezahlt wird nach Prüfung der Belege, was dauern kann.

Keine Sorge, auch dies Verfahren ist nahezu unbürokratisch, wie gesagt, die Bezirksverwaltungsstelle hilft gerne weiter und gibt Auskunft über das ganze Prozedere.


Ihr Vorteil: Sie haben Planungssicherheit.


Andere Stadtbezirke kennen diese 400-Euro-Regelung meines Wissens nicht, doch ein Anruf bei der jeweiligen Bezirsverwaltungsstelle lohnt immer. Nur Mut!